Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Für die Evaluierung wird ein 1 bis 2-Jahresrhythmus empfohlen und vom Gesetzgeber akzeptiert.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Für die Evaluierung wird ein 1 bis 2-Jahresrhythmus empfohlen und vom Gesetzgeber akzeptiert.