Die Evaluierung im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist ein systematischer Prozess, bei dem Gefahren für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit ermittelt und beurteilt werden. Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AT) bzw. dem Arbeitsschutzgesetz (DE) sind Arbeitgeber verpflichtet, Tätigkeiten und Arbeitsvorgänge zu evaluieren und diesen Prozess sowie die Ergebnisse in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten. In weiterer Folge sind geeignete Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minimierung der Gefahren festzulegen und umzusetzen. Seit 2013 umfasst die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich auch die psychische Arbeitsbelastung.
Die subjektiv erlebte Beanspruchung und Empfindungen von Einzelpersonen sind nicht Thema der Arbeitsplatzevaluierung.