Unternehmen, die keine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen durchführen, riskieren rechtlichen Konsequenzen. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies für den Arbeitgeber eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten, insbesondere wenn die Gesundheit oder das Leben eines Mitarbeitenden dadurch gefährdet wird.