In Deutschland sind zum einen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer dafür verantwortlich, die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, einschließlich der psychischen Gefährdungsbeurteilung, zu kontrollieren. Sie führen Inspektionen durch und überprüfen die Arbeitsschutzmaßnahmen in Unternehmen. Zum anderen spielen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaften) eine wichtige Rolle, da sie nicht nur die Einhaltung der Vorschriften überwachen, sondern auch Beratung und Schulungen zur Gefährdungsbeurteilung anbieten. Sie können bei Verstößen Sanktionen verhängen.

In Österreich ist in erster Linie die Arbeitsinspektion zuständig: Als zentrale Behörde, die den Arbeitnehmerschutz überwacht, kontrolliert sie, ob Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung, einschließlich psychischer Belastungen, ordnungsgemäß durchführen. Bei Verstößen kann die Arbeitsinspektion Maßnahmen ergreifen oder Bußgelder verhängen.

Beide Länder setzen auf eine Kombination von Inspektionen und präventiven Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung ordnungsgemäß durchgeführt wird.