CARE2025-04-22T07:28:37+02:00

Take CARE

of your Employees

Gefährdungsbeurteilung nach §5 ASchG

Arbeitsbedingungen dürfen nicht krank machen. Der Gesetzgeber schreibt daher eine regelmässige Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung vor.

Mit PERSENTIS Care setzen Sie diese easy, kostengünstig und rechtskonform um und fördern zugleich ein positives und leistungsfreundliches Arbeitsumfeld.

Take CARE

of your Employees

Gefährdungsbeurteilung nach §5 AschG

Arbeitsbedingungen dürfen nicht krank machen. Der Gesetzgeber schreibt daher eine regelmässige Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung vor.

Mit PERSENTIS Care setzen Sie diese easy, kostengünstig und rechtskonform um und fördern zugleich ein gesundes und leistungsfreundliches Arbeitsumfeld.

bgrd-care-mobile

Valide Ergebnisse. Nur 13 Fragen

Die neue Leichtigkeit psychischer Gefährdungsbeurteilung

PERSENTIS Care steht für einen echten Paradigmenwechsel: Mit einem wissenschaftlich fundierten, ultrakompakten Fragebogen erhalten Sie in kürzester Zeit verlässliche Ergebnisse – rechtskonform und unglaublich effizient.

So einfach waren mentale Gesundheit und gesetzlicher Arbeitsschutz noch nie.

RISIKOBEWERTUNG

Das Hauptziel ist das systematische Identifizieren und Verringern von Risiken für die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.

PRÄVENTION

Das Erkennen und Bewerten psychischer Belastungen hilft, gesundheitliche Beschwerden durch Stress oder Überlastung zu verhindern.

COMPLIANCE

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist Teil der gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.

OPTIMIERUNG

Eine Gefährdungsbeurteilung macht Optimierungspotential sichtbar und hilft dabei, das Arbeitsumfeld insgesamt zu verbessern.

STABILISIERUNG

Entsprechende Maßnahmen stärken nachhaltig die Resilienz und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und verringern Ausfallzeiten.

IMAGE

Ein aktiver Gesundheitsschutz unterstreicht die Positionierung als aufmerksamer und verantwortungsbewusster Arbeitgeber.

Foto Bubble Frau mit Brille

BEGRIFFSDEFINITION

Was bedeutet „psychische Arbeitsbelastung“ – und was nicht?

Psychische Belastungen rücken durch den Wandel der Arbeitswelt immer stärker in den Fokus des gesetzlichen Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Laut Europäischer Norm EN ISO 10075-1, die dem Arbeitnehmerschutz und hier insbesondere der Novellierung 2013 hinsichtlich der Evaluierung psychischer Belastung zu Grunde liegt, handelt es sich dabei um „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von aussen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“.

Es geht also nicht um die Messung von Arbeitszufriedenheit, Burnout, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen Mitarbeitern, sondern ausschliesslich um die Bedingungen, unter denen Arbeit stattfindet. Es wird untersucht, welche arbeitsbedingten Faktoren potenziell zu psychischen Belastungen führen können, um diese gezielt zu identifizieren und zu verbessern.

In 23 EU-Ländern ist die systematische Erfassung der Belastungssituation explizit im Gesetz verankert.

In 7 Schritten zur GB psych

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein steter Kreislauf, ein Zyklus, der in regelmäßigen Abständen wiederholt werden sollte. Sie soll Ihnen als Arbeitgeber stetig helfen, die tägliche Arbeit so zu gestalten, dass die Mitarbeiter so wenig wie möglich belastet werden. Immerhin verändern sich nicht nur unsere Arbeitsbedingungen ständig, sondern auch die Belastungen, die damit einhergehen können.

Für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine klare Schrittfolge vorgeschrieben. Nur, wenn Sie diese einhalten, erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften. Aber keine Sorge: Wir begleiten Sie gerne von Anfang an dabei.

Bestellen und SOFORT loslegen

Sicher und bequem via Stripe

Wir nutzen Stripe als Zahlungsdienstleister – so können Sie bequem auf Rechnung (Klarna), per Kreditkarte, Banküberweisung, SEPA-Lastschrift oder anderen gängigen Methoden bezahlen.

bis 20

Mitarbeiter

EUR 500,-

bis 50

Mitarbeiter

EUR 750,-

bis 100

Mitarbeiter

EUR 1.000,-

bis 150

Mitarbeiter

EUR 1.350,-

bis 250

Mitarbeiter

EUR 2.000,-

bis 400

Mitarbeiter

EUR 2.250,-

bis 600

Mitarbeiter

EUR 2.500,-

bis 850

Mitarbeiter

EUR 3.000,-

ab 850 Mitarbeiter

Die angegebenen Preise verstehen zzgl. der gesetzlichen MwSt. Es gelten unsere AGBs.

KOMPETENZ, auf die Sie zählen können

BETTERISTIC

Wer mit PERSENTIS Care arbeitet, profitiert nicht nur von einem innovativen Tool – sondern von der geballten Kompetenz eines erfahrenen Expertennetzwerks.

Ivo Galic ist diplomierter Psychologe und Betriebswirt, empathischer Coach und Trainer mit fast 20 Jahren internationaler Erfahrung, Gründer von BETTERISTIC – Corporate Mental Health & Entwickler der PERSENTIS Care Methode.

Sein psychologisches Fachwissen, seine unternehmerische Perspektive und seine Nähe zur Praxis machen ihn zum zentralen Ansprechpartner, wenn es darum geht, psychische Belastung professionell, wirksam und rechtssicher zu evaluieren.

Durch unsere Partnerschaft mit BETTERISTIC können wir sicherstellen, dass

1. Ihre Evaluation wissenschaftlichen Standards & gesetzlichen Vorgaben entspricht
2. Sie auf jedem Schritt Ihrer GB psych auf kompetente Begleitung zurückgreifen können
Foto Bubble Mann mit BArt

IVO GALIC

BETTERISTIC – Corporate Mental Health
D-78467 Konstanz, Bücklestr. 3

Wie läuft eine Evaluierung mit PERSENTIS Care ab?2025-02-16T06:31:37+01:00

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie den Umfragelink zur Aussendung an Ihr Team. Im Preis inkludiert ist bereits ein 30-minütiges Expertengespräch, das Sie je nach Bedarf vor oder nach Ihrer Evaluierung in Anspruch nehmen können. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung stellt PERSENTIS CARE als PDF zur Verfügung. Kritische Themenbereiche sind gekennzeichnet und können nun mit internen Fachkräften, Arbeitsgruppen und/oder Experten aus dem PERSENTIS Netzwerk bearbeitet werden. Prüfen Sie die Wirksamkeit der Maßnahmen – zwischenzeitlich z.B. mithilfe Ihrer nächsten PERSENTIS Analyse: Sie können hier ganz gezielt mit individuellen Zusatzfragen auf die Maßnahmen und deren Effektivität eingehen.

Was ist die Gefährdungsbeurteilung / Evaluierung Psychischer Arbeitsbelastung?2024-12-10T16:40:05+01:00

Die Evaluierung im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist ein systematischer Prozess, bei dem Gefahren für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit ermittelt und beurteilt werden. Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AT) bzw. dem Arbeitsschutzgesetz (DE) sind Arbeitgeber verpflichtet, Tätigkeiten und Arbeitsvorgänge zu evaluieren und diesen Prozess sowie die Ergebnisse in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten. In weiterer Folge sind geeignete Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minimierung der Gefahren festzulegen und umzusetzen. Seit 2013 umfasst die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich auch die psychische Arbeitsbelastung.
Die subjektiv erlebte Beanspruchung und Empfindungen von Einzelpersonen sind nicht Thema der Arbeitsplatzevaluierung.

Wer ist dazu verpflichtet?2024-12-10T16:40:57+01:00

Jeder Arbeitgeber, bereits ab dem 1. Mitarbeiter.

Was ist das Ziel der GB psych?2025-01-05T18:56:51+01:00

Ziel ist es, Gefahren möglichst standardisiert und strukturiert zu erheben. Die in Folge festgelegten Maßnahmen sollen an der Ursache ansetzen und kollektiv wirken, also eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsverhältnisse bewirken.

Was steht im §5 ASchG?2024-12-10T16:42:59+01:00

Im §5 ASchG wird die Arbeitsplatzevaluierung geregelt. Dieser Paragraph verpflichtet Arbeitgeber zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie zur Festlegung von Maßnahmen und deren Dokumentation.

§5 ASchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

  1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Gesetzliche Bestimmungen zur Evaluierung in Österreich:

Die Verpflichtung zur Evaluierung der psychischen Arbeitsbelastung ist in Österreich seit 2013 explizit im Arbeitsschutzgesetz (ASchG) verankert. Zusätzlich wird sie in § 68 Abs. 1 des ASchG als besondere Evaluierungsverpflichtung hervorgehoben.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, BGBl. 450/1994):

§ 4 (Gefahrenermittlung und Maßnahmenfestlegung)
§ 5 (Dokumentation)
§ 7 (Grundsätze der Gefahrenverhütung)

Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?2024-12-10T16:36:37+01:00

Unternehmen, die keine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen durchführen, riskieren rechtlichen Konsequenzen. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies für den Arbeitgeber eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten, insbesondere wenn die Gesundheit oder das Leben eines Mitarbeitenden dadurch gefährdet wird.

Wie hoch ist das Strafmaß bei Verstößen?2024-12-10T15:53:06+01:00

In DEUTSCHLAND können Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych) nicht nachkommen, mit erheblichen Strafen rechnen:

Bußgelder: Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro

Strafrechtliche Konsequenzen: Im schlimmsten Fall kann es zur strafrechtlichen persönlichen Haftung des Geschäftsführers kommen. Dies kann zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder entsprechend höheren Geldstrafen führen.

Weitere mögliche Folgen: Einstellung des betroffenen Arbeitsbereichs, Regressansprüche durch Versicherungen im Falle eines Arbeitsunfalls

Diese Strafen werden in der Regel erst verhängt, nachdem das Unternehmen von der zuständigen Behörde aufgefordert wurde, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und dieser Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachgekommen ist

ÖSTERREICH: Bei Nichtdurchführung der Evaluierung psychischer Belastungen drohen in Österreich folgende Strafen gemäß § 130 Abs. 1 Z 5 ASchG:

Erstverstoß: Geldstrafe von 166 € bis 8.324 €
Wiederholungsfall: Geldstrafe von 333 € bis 16.659 €

In welcher Form und in welchem Umfang muss die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?2025-04-15T12:45:55+02:00

Die Dokumentationspflicht ist im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben (DE § 5 und § 6 ArbSchG / AT ASchG, § 4 und § 5). Demnach sind alle Betriebe gesetzlich zu einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.

Aus der Dokumentation muss erkennbar sein, dass die Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt wurde, welche Maßnahmen ergriffen wurden und ob die Schutzziele des Arbeitnehmers erreicht wurden. Die Dokumentation kann in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien geführt werden.

Mit Ihrem PERSENTIS Care Report erhalten Sie eine Bescheinigung der konzeptionellen, fachlichen und methodischen Güte des Erhebungsverfahrens sowie ein Dokumentationsformular, in dem Sie Zuständigkeiten und geplante Maßnahmen eintragen können.

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen?2024-12-10T15:13:15+01:00

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen „bei jeder Veränderung der Arbeitsbedingungen“ zu aktualisieren.

Beispiele hierfür sind der Einsatz neuer Arbeitsstoffe, Änderungen bei Arbeitsverfahren und Tätigkeiten sowie das Auftreten von Vorfällen oder Unfällen.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden?2024-12-10T15:07:43+01:00

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Für die Evaluierung wird ein 1 bis 2-Jahresrhythmus empfohlen und vom Gesetzgeber akzeptiert.

Wozu genau ist man verpflichtet / Worauf wird bei einer behördlichen Überprüfung geachtet?2024-12-18T08:12:53+01:00

Im Fall einer Überprüfung wird die Einhaltung der o.g. 7 Schritte sowie die Anwendung eines geeigneten Instrumentes nach ISO 10075 Norm überprüft. Die ermittelten Belastungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen sind in den betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten.

Wie legt man Befragungsgruppen fest?2024-12-10T14:59:20+01:00

Die Mitglieder einer Befragungsgruppe sollten vergleichbare Tätigkeiten unter ähnlichen Bedingungen ausführen. Naheliegend ist hier eine Gruppierung in Abteilungen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften?2024-12-09T11:12:05+01:00

In Deutschland sind zum einen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer dafür verantwortlich, die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, einschließlich der psychischen Gefährdungsbeurteilung, zu kontrollieren. Sie führen Inspektionen durch und überprüfen die Arbeitsschutzmaßnahmen in Unternehmen. Zum anderen spielen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaften) eine wichtige Rolle, da sie nicht nur die Einhaltung der Vorschriften überwachen, sondern auch Beratung und Schulungen zur Gefährdungsbeurteilung anbieten. Sie können bei Verstößen Sanktionen verhängen.

In Österreich ist in erster Linie die Arbeitsinspektion zuständig: Als zentrale Behörde, die den Arbeitnehmerschutz überwacht, kontrolliert sie, ob Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung, einschließlich psychischer Belastungen, ordnungsgemäß durchführen. Bei Verstößen kann die Arbeitsinspektion Maßnahmen ergreifen oder Bußgelder verhängen.

Beide Länder setzen auf eine Kombination von Inspektionen und präventiven Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Wo liegt der Unterschied zwischen psychischer Arbeitsbelastung und -beanspruchung?2024-12-03T20:15:55+01:00

Der Unterschied zwischen Belastung und Beanspruchung in der Arbeitspsychologie liegt in ihrer Definition und Wirkung:

Belastung beschreibt alle äußeren, objektiven Faktoren, die auf eine Person am Arbeitsplatz einwirken. Belastungen können physischer, psychischer oder sozialer Natur sein und umfassen z. B. die Arbeitsumgebung (Lärm, Temperatur), die Arbeitsaufgaben (Schwere, Komplexität) und die Arbeitsorganisation (Arbeitszeiten, Pausenregelungen). Belastung ist also das, was von außen auf die Person zukommt und erst einmal neutral betrachtet werden kann.

Beanspruchung beschreibt dagegen die individuelle, subjektive Reaktion auf diese Belastungen. Sie hängt stark von der persönlichen Verfassung, Erfahrung, dem Wissen und den Fähigkeiten der Person ab. So kann eine bestimmte Belastung je nach Person zu unterschiedlicher Beanspruchung führen. Beanspruchung kann sich in Form von Stress, Ermüdung, Frustration oder auch positiven Herausforderungen zeigen und ist die tatsächliche Auswirkung, die die Belastung auf die Person hat.

Zusammengefasst:

Belastung = äußere Arbeitsbedingungen
Beanspruchung = individuelle Auswirkung dieser Bedingungen auf die Person

Nach oben