Die Dokumentationspflicht ist im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben (DE § 5 und § 6 ArbSchG / AT ASchG, § 4 und § 5). Demnach sind alle Betriebe gesetzlich zu einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
Aus der Dokumentation muss erkennbar sein, dass die Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt wurde, welche Maßnahmen ergriffen wurden und ob die Schutzziele des Arbeitnehmers erreicht wurden. Die Dokumentation kann in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien geführt werden.
Mit Ihrem PERSENTIS Care Report erhalten Sie eine Bescheinigung der konzeptionellen, fachlichen und methodischen Güte des Erhebungsverfahrens sowie ein Dokumentationsformular, in dem Sie Zuständigkeiten und geplante Maßnahmen eintragen können.